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Der DSB Landesverband NRW nimmt Stellung zu den geplanten Kompetenzzentren

Der Deutsche Schwerhörigenbund Landesverband NRW (DSB LV NRW) begrüßt die von der Landesregierung geplanten Kompetenzzentren für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen. In einem InteressenbHekundungsverfahren sollen sich bis Mitte Dezember geeignete Träger um den Aufbau und den Betrieb dieser Kompetenzzentren bewerben.

Rechtzeitig zu diesem Verfahren hat der DSB LV NRW jetzt in einer Stellungnahme die Erwartungen der Hörgeschädigten an die Arbeit der künftigen Zentren formuliert.

Das Kompetenzzentrum für Menschen mit Sinnesbehinderungen in NRW soll insbesondere die Infrastruktur für Kommunikationsdienstleistungen fördern und stärken. Dazu gehören nach Auffassung des DSB

  • die Ausbildung von Kommunikationshelfern für Hörgeschädigte, insbesondere Schriftdolmetscher und technische Kommunikationsassistenten
  • die Förderung der Infrastruktur für Kommunikationsdienstleitungen (Vermittlung, Finanzierung, Propagierung)
  • das Angebot auch von Fachreferenten/innen zur Unterweisung von Multiplikatoren im Umgang und der Kommunikation mit Hörgeschädigten.

Im Bereich der Barrierefreiheit sollte das Kompetenzzentrum Informations- und Fortbildungsangebote für Fachplaner, Architekten, Ingenieure, Techniker und Bauausführende bereitstellen. Damit soll das notwendige Wissen um das barrierefreie Planen und Bauen sowie die technische Ausstattung für Hörgeschädigte gefördert werden. Im Vergleich mit mobilen Einschränkungen und Sehbehinderung besteht hier für die Hörgeschädigten noch ein erheblicher Nachholbedarf. - Ähnliche Angebote sind für Veranstalter und Tontechniker zu schaffen.

Für die Beratung der Hörgeschädigten soll sich das Zentrum neben eigenen Angeboten insbesondere auf die Arbeit der gleichzeitig zu bildenden regionalen Kompetenzzentren für selbstbestimmtes Leben stützen. Für diese regionalen Zentren und auch für die örtlichen Gruppen und Vereine der Hörgeschädigten-Selbsthilfe sollen Schulungen in beratungstypischen Fachthemen organisiert werden. Dazu gehören zum Beispiel die Hörtechnik, die Möglichkeiten der Hör- und Kommunikationstaktik, die Beauftragung und Finanzierung von Schriftdolmetschern, das Angebot an ambulanter und stationärer Rehabilitation sowie die Finanzierung von technischen Hilfsmitteln.

Schließlich weist der DSB in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Lebenssituation der älteren Menschen mit Hörschädigung nach wie vor unzureichend untersucht und berücksichtigt ist. Die besonderen Bedürfnisse dieser großen Gruppe unter den Senioren hinsichtlich ihrer Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sowie ihrer angemessenen Behauptung in Betreuung und Pflege sollte ein Schwerpunkt für das Kompetenzzentrum der Menschen mit Sinnesbehinderungen sein.

Lesen Sie die vollständige Stellungnahme des DSB zu den Kompetenzzentren hier.