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Mitgestalten im DSB Landesverband NRW – Vorstand sucht aktive Ehrenamtliche
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Einladung Fachtagung 2026 "Hör-Barrieren sind von Menschen gemacht – und können von IHNEN abgebaut werden!"
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Landesgehörlosengeld NRW, Anhörung im Ausschuss f. Gesundheit und Soziales 10.9.2025
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Anforderungskatalog Hörbeeinträchtigte für die kommunale Ebene
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"Schreien hilft nicht" - Hör-Barrierefreiheit in Arztpraxen
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Unterwegs für Barrierefreiheit 2025, jetzt noch mehr Berichte
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Kommunikationsseminar „Schwerhörig oder ertaubt und erfolgreich im Beruf“
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Rechtsextremismus lässt Maske fallen – Anschlag auf Lebenshilfe Mönchengladbach
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Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ab 01.01.23 in Düren
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Pressemitteilung: Neue Möglichkeiten für Eltern mit Hör- oder Sprachbehinderungen in der Schule und in Kindertageseinrichtungen
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Inklusionsstärkungsgesetz NRW
Gemeinsame Stellungnahme zu KHV und BGG der Landesverbände NRW DSB, Landeselternverband, Gehörlosenbund [...]weiterlesen -
Wie funktioniert die eigentlich: die T-Spule?
Eine T-Spule im Hörgerät oder CI ermöglicht den unkomplizierten, drahtlosen Empfang von Sprach- und Tonsignalen. [...]weiterlesen -
Inklusion: Mit dem CI in die Regelschule
Seit über einem Jahr gilt für Eltern von hörgeschädigten Kindern in NRW das Wahlrecht, ihre Kinder auf einer Regelschule einzuschulen. Leider [...]weiterlesen
Mitgestalten im DSB Landesverband NRW – Vorstand sucht aktive Ehrenamtliche
Der DSB-Landesverband NRW ist Selbsthilfeorganisation und Interessenvertretung von Menschen mit Hörbeeinträchtigung auf Landesebene. Diese Arbeit lebt vom Engagement, von unterschiedlichen Perspektiven und von Menschen, die bereit sind, gemeinsam Verantwortung zu tragen.
Für die kommende Wahlperiode suchen wir aktive Ehrenamtliche, die auf Landesebene mitgestalten und sich - jetzt oder später - zur Wahl in den Vorstand stellen oder den Landesverband auf andere Weise unterstützen möchten.
Wen wir suchen:
Menschen mit Lust auf Gestaltung, Austausch und gemeinsamer Verantwortung.
Welche konkrete Funktion Du übernimmst, ist offen. Beisitzerinnen und Beisitzer sind herzlich willkommen.
Was wir unter aktiver Mitarbeit verstehen:
- Mitmachen in den Vorstandssitzungen (ca. 6mal im Jahr als Videokonferenz, in der Regel samstagvormittags oder unter der Woche 18-20:00 Uhr, 2 Präsenz-Treffen)
- Interesse an Austauschtreffen (meistens digital) mit anderen Mitgliedern und an Arbeitsgesprächen zu Themen nach Vorliebe (ungefähr 1 pro Monat, meistens unter der Woche 18-20:00 Uhr)
- Interesse an der aktiven Aufnahme von Informationen zum Bsp. aus E-Mails
- Mitwirkung an Entscheidungen und Entwicklung kreativer Lösungswege,
- Einbringen eigener Ideen und Perspektiven,
- gemeinsames Tragen von Verantwortung,
- nach und nach Übernahme von Aufgaben im Verband. Das kann den Bereich Selbsthilfe oder Verbandsführung oder Interessensvertretung oder Hörtechnik und Kommunikationshilfen (induktive und andere Hörübertragungsanlagen, Spracherkennung und Kombination mit Schriftdolmetschen u.v.m.) betreffen.
Wichtig sind Interesse an den Themen des Landesverbands, Verlässlichkeit und Freude an gemeinsamer Arbeit.
Was der DSB Landesverband NRW bietet:
- ein engagiertes Vorstandsteam mit offenem Austausch und Arbeitsmethoden,
- die Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen und umzusetzen,
- Einblicke in die behindertenpolitische Arbeit auf Landesebene,
- Ehrenamtliche Tätigkeit, die persönliche und fachliche Weiterentwicklung und Erfahrungen ermöglicht – nutzbar auch für den beruflichen und sonstigen Alltagsbereich.
- auch "zwischen Arbeit und Ruhestand" bietet sich die Mitarbeit als sinnstiftende Tätigkeit an
- Fortbildungsmöglichkeiten
- Mitarbeit in einem Verband, der sich für Teilhabe und Barrierefreiheit einsetzt
- Erstattung der Auslagen für Aktivitäten im Auftrag des Verbandes
- Unsere Treffen werden mit induktiver Höranlage und Verschriftlichung unterstützt
Neugierig oder Interesse?
Dann setze Dich gerne mit uns in Verbindung (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), so können wir offene Fragen klären und das weitere Vorgehen abstimmen.
Du kannst Dir eine Mitarbeit vorstellen, bist aber noch unsicher? Hast Du vielleicht persönliche Hürden? Sprich uns an, vielleicht kann man sie gemeinsam abbauen.
Diesen Text gibt es hier auch als Dokument zum Herunterladen: Aufruf zum Mitgestalten
Insbesondere suchen wir auch Personen, die die Schatzmeisterin unterstützen oder eigene Aufgaben im Finanzbereich übernehmen wollen: Mitgestalten im Finanzbereich
Einladung Fachtagung 2026 "Hör-Barrieren sind von Menschen gemacht – und können von IHNEN abgebaut werden!"
Fachtagung am Freitag 24. April 2026
Jugendherberge, Düsseldorfer Str. 1, 40545 Düsseldorf
Einlass ab 13:00 Uhr, Beginn 13:45 Uhr
Kommunikationsbarrieren bleiben oft unbemerkt – ihre Folgen jedoch nicht. Die Fachtagung lädt dazu ein, Erfahrungen sichtbar zu machen und gemeinsam darüber zu sprechen, wie Teilhabe besser gelingen kann.
Im Mittelpunkt stehen die Bedarfe lautsprachlich kommunizierender Menschen mit Hörbeeinträchtigung. Konkrete Beispiele zeigen, wo Barrieren im Alltag, in Institutionen und in politischen Prozessen entstehen – und welche Lösungsansätze bereits bestehen oder weiterentwickelt werden können.
Eingeladen sind Betroffene sowie Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung und Institutionen zwecks Information, Austausch und Diskussion. Die Tagung steht unter der Schirmherrschaft von Matthias Heidmeier, Staatssekretär im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Anlass ist zugleich das 125-jährige Bestehen der Schwerhörigenbewegung – ein guter Zeitpunkt, um gemeinsam zurückzublicken und den Blick nach vorn zu richten: auf Verantwortung, Handlungsspielräume und konkrete Schritte für die Zukunft.
Voraussichtliches Programm:
ab 13:00 Uhr Einlass und Willkommen mit Stehkaffee
Ausgabe der Hör-Empfänger. Da die verbandseigene Höranlage genutzt wird ohne Saal-Lautsprecher, empfiehlt sich die Ausleihe auch für Guthörende. Gerne können Sie einen eigenen Kopfhörer mitbringen (mit 3,5mm Klinkenstecker)
13:45 Uhr Begrüßung, Technik-Check
Grußwort des Schirmherrn: Staatssekretär Matthias Heidmeier
Einleitung durch die Vorsitzende des DSB Landesverbandes NRW: Susanne Schmidt
Impulsvorträge und Diskussionen mit Vertreter/innen aus der Selbsthilfe, Landesregierung, Verwaltung und Politik
- Wen betrifft Hörbeeinträchtigung?
- Typische und insbesondere „landgemachte“ Hör-Barrieren
- Wie kann man sie verringern?
Feedback der Gäste zur Hörerfahrung mit den Hör-Empfängern
15:45 Uhr Pause und Gelegenheit zum persönlichen Austausch
16:15 Uhr Aufteilen in vertiefende Tischgespräche zu Detailthemen
- „Zugeben können, schlecht zu verstehen“ - Bewusstseinswandel in der Gesellschaft
- Schallschutz und Raumakustik
- Akustische Übertragungsanlagen, von Induktion bis Auracast
- Schriftdolmetschen und Automatische Transkription
17:00 Uhr Zusammentragen der Ergebnisse
Ende 17:30 Uhr
Die Veranstaltung wird durch eine induktive Höranlage und Schriftdolmetscher:innen unterstützt. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Eine Anmeldung bis spätestens 02.04.2026 ist unbedingt erforderlich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Anmeldebogen sowie die erforderlichen Informationen zum Datenschutz.
Diesen Text können Sie auch als Dokument herunterladen: Einladung Fachtagung 2026
DieDen Anmeldebogen bekommen Sie zugesendet oder finden Ihn hier: Anmeldung Fachtagung 2026
Zur Information für Mitglieder des DSB Landesverbandes NRW e.V.: für die Jahreshauptversammlung am Samstag 25. April gibt es eine extra Einladung.
Landesgehörlosengeld NRW, Anhörung im Ausschuss f. Gesundheit und Soziales 10.9.2025
Am Mittwoch, 10.09.2025 kam der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales der Landesregierung NRW zu einer Anhörung zusammen und beriet den Antrag „Mehr Teilhabe ermöglichen: Gehörlosengeld endlich erhöhen!“ der SPD.
Auf DSB Landesverband NRW - Stellungnahmen findet man den Bericht von Susanne Schmidt, die eingereichte und zuvor mit dem CI-Verband NRW angestimmte Stellungnahme.
Außerdem die Links zum Antrag und den anderen Stellungnahmen auf den Seiten des Landtags NRW und die Videoaufzeichnung.
Anforderungskatalog Hörbeeinträchtigte für die kommunale Ebene
Anlässlich der Kommunalwahlen 2025 haben der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB) Landesverband NRW e.V. und der Cochlea Implantat Verband NRW e.V. einen Anforderungskatalog von vorwiegend lautsprachlich kommunizierenden Menschen mit Hörbeeinträchtigung für die kommunale Ebene erarbeitet. Man kann ihn vor oder nach den Wahlen benutzen, um Politiker und Parteien anzusprechen und Antworten zu erbitten. Jederzeit kann man ihn bei der kommunalen Interessensvertretung der Menschen mit Behinderung für die Belange der Menschen mit Hörbeeinträchtigung nutzen.
Beschreibung und Download siehe: Anforderungskatalog für Menschen mit Hörbeeinträchtigung.
In der Videokonferenz am Dienstag den 12. August haben wir Fragen zur Verwendung geklärt.
"Schreien hilft nicht" - Hör-Barrierefreiheit in Arztpraxen
Ulrike Kolar vom Deutschen Schwerhörigenbund (DSB) Landesverband NRW setzt sich als DSB-Lotsin (siehe DSB-Lotsen) für Hör-Barrierefreiheit in Arztpraxen, Behörden und anderen Einrichtungen ein.
Sehr gut beschrieben im Newsletter des KSL Münster: KSL Newsletter 17.6.2025.
Wer eine Arztpraxis hat, die geschult werden möchte (und die Fahrtkosten übernimmt), melde sich bitte bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Unterwegs für Barrierefreiheit 2025, jetzt noch mehr Berichte
Anlässlich des Protesttags der Menschen mit Behinderungen am 5. Mai 2025 hat der Deutsche Schwerhörigenbund Landesverband NRW eine Kampagne gestartet. Mitglieder zeigen Hörbarrieren auf oder ihre Bewältigung bzw. Abbau.
Lasst Euch inspirieren: Kampagne Unterwegs für Barrierefreiheit
Kommunikationsseminar „Schwerhörig oder ertaubt und erfolgreich im Beruf“
Seminar mit Peter Dieler, Audiotherapeut ®(DSB), im Juli 2024 in der Tagungsstätte Haus Marienhof in Königswinter, 15 Teilnehmende
Sogar in der leistungsorientierten Zone „Beruf“ hat nicht alleine der Mensch mit Hörbeeinträchtigung ein Interesse daran, möglichst viel zu verstehen. Auch der Mensch gegenüber möchte verstanden werden. Deswegen müssen wir uns aus der Rolle des Bittstellers rausdenken.
Wie sollen andere Leute einschätzen, in welcher Situation ein Schwerhöriger Mühe hat, wo er doch gerade noch „gut funktioniert hat“? Hörgeschädigte handeln nicht immer glaubwürdig: in einer geselligen Runde reden sie durcheinander und viel zu schnell, so wie sie es selber nicht haben wollen. Weil der erste Eindruck wichtig ist, sollten wir unsere Hörschädigung besonders am Anfang nicht herunterspielen. Und unsere Hilfsmittel konsequent nutzen, selbst wenn wir gerade keine Lust mehr haben, die Anlage mitzuschleppen und aufzubauen. Es ist auch schwer zu verstehen, warum das Zuhören zwar geht, aber furchtbar anstrengend ist. Visualisierung hilft, aber noch besser ist es, konsequent und konsistent zu handeln mit der eigenen Hörschädigung.
Der Datenschutz verhindert oft, dass eine Information „schwerhörig“ lesbar gespeichert wird. Das sind heikle Gesundheitsdaten! Besser eine Maßnahme im Umgang lesbar speichern „Beim Sprechen ansehen“ oder „langsamer sprechen“. Die Sorge, für blöd gehalten zu werden, kann man dann durch andere Kompetenzen entkräften.
Ein anderes Thema ist die Abhängigkeit. Nicht nur von der Technik, sondern vom Wohlwollen des Gegenübers. Wieder soll man nicht in die Opferrolle rutschen und womöglich das wohlwollend zugewandte Sprechen mit Gefälligkeiten erkaufen. Wir wollen ein symmetrisches Verhältnis zu unseren Kolleginnen und Kollegen, auf Augenhöhe! Wir müssen aufhören, uns zu fühlen, dass wir integriert werden müssen.
Wir müssen die Perspektive des Gegenübers beachten. Was ist nervig an uns? So manches können wir vielleicht anders gestalten. Wichtig ist es, dem Gegenüber Mut machen, das zu sagen. Und sich Verbündete zu schaffen, die das einem „stecken“.
Warum kommen Menschen mit Hörschädigung in Diskussionen schlecht zu Wort? Verpassen wir den richtigen Moment? Übersieht der Moderator uns? Oder neigen wir zu Ergüssen, wenn wir einmal das Wort haben? Können wir unsere Beiträge bedächtig und zurückhaltend und pausenreich gestalten, so dass sie gerne gehört werden? Gefühlt 80% sind genug! Halten wir es aus, nichts zu sagen?
„Wenn ich nicht verstehe, sage ich Bescheid“ – ist ein blöder Satz. Besser ist eine Haltung „Wenn ich merke, dass ich nicht verstehe, sage ich Bescheid. Aber ich merke das nicht immer. Du kannst mir gerne sagen, wenn Du das bemerkst“
Wie bringe ich beim Gegenüber meine Bedürfnisse an? An den Latz knallen oder Tonart „Appell“ sind was für den Notfall. Bessere Formulierungen sind „Verstehen ist für mich einfacher, wenn … die Musik aus ist … du langsamer sprichst“.
All diese Aspekte gelten nicht nur für das Berufsleben. Nun müsste man nur noch eine Pausentaste für das wahre Leben haben und in manchen Situationen erst denken, dann handeln. Zur Beruhigung: auch an Änderungen kann man sich gewöhnen und dann muss man nicht mehr so viel vorher nachdenken. Umgewöhnungen dauern etwa 6 Wochen (habe ich aus einem anderen Seminar)
Susanne Schmidt
Rechtsextremismus lässt Maske fallen – Anschlag auf Lebenshilfe Mönchengladbach
In der Nacht zum 27. Mai 2024 wurde ein Ziegelstein in eine Wohneinrichtung der Lebenshilfe in Mönchengladbach geworfen, in der Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen und schweren Mehrfachbehinderungen leben. Er trug die Aufschrift „Euthanasie ist die Lösung“.
Damit hat der Rechtsextremismus seine Maske fallen lassen. Die Gruppe der Menschen mit Behinderung steht bei ihm nicht auf der Freundschaftsliste.
Heute wird Menschen mit Migrationshintergrund die Schuld für alle möglichen schlechten Umstände in die Schuhe geschoben. Wir befürchten, dass im nächsten Schritt Menschen mit Behinderung als Kostentreiber und störende Elemente dargestellt werden.
Selbst wenn Euthanasie, also die Ermordung kranker und behinderter Menschen im Dritten Reich, die Endstufe gewesen sein mag - auch diese Zeit begann mit solcher Stimmungsmache. Deswegen lasst bitte nicht einmal die Anfänge eines solchen Denkens zu. Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist ein Menschenrecht und soll das unwiederbringlich bleiben!
Euthanasie bei gehörlosen und stark schwerhörigen Menschen bedeutete damals zwar meistens „nur“ Zwangssterilisation, was abgesehen von den psychischen Folgen damals lebenslang körperliche Beschwerden verursachte. Die Menschen mussten damit und gleichzeitig dem Makel des „unwert Seins“ leben und dabei nach vollwertiger Pflichterfüllung streben. Wer das nicht schaffte oder irgendeinen weiteren „volksfeindlichen Makel“ hatte, wurde aussortiert. Das wurde dargestellt in einer Ausstellung im Gehörlosenmuseum in Frankfurt. Ein Zeitschriftenartikel dazu ist im Archiv des Taubenschlags verfügbar: Archiv Taubenschlag.de, DGZ Bericht.
Mehr über die Hintergründe und politischen Schlussfolgerungen aus dem Akt in Mönchengladbach zeigt die Resolution, die im Inklusionsbeirat der Landesregierung NRW gefasst wurde: Inklusionsbeirat Nordrhein-Westfalen verurteilt Angriff auf Lebenshilfe in Mönchengladbach | Mit Menschen für Menschen. (mags.nrw)
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ab 01.01.23 in Düren

Der Deutsche Schwerhörigenbund Landesverband NRW e.V. ist Träger der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung EUTB® Kreis Düren.
Wie berät die EUTB®?
- Auf „Augenhöhe“: Sie bestimmen die Themen
und treffen Ihre Entscheidungen - Unabhängig von Trägern, die Leistungen
bezahlen oder erbringen - Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen
- Ergänzend zur Beratung anderer Stellen
- Vertraulich und kostenlos
Beratungsschwerpunkte
- Peer Beratung
- Schwerbehinderung / Schwerbehindertenausweis
- Beantragung von Teilhabe-Leistungen
- Beantragung Hilfsmittel
- Nachteilsausgleich
- ambulante / stationäre Rehabilitation
Besondere fachliche Schwerpunktberatung:
- Leben mit einer Hörbeeinträchtigung
- Hörsystem oder Cochlea Implantat?
- Kommunikations- und Bewältigungsstrategien
- Von der Lichtsignalanlage bis zur Spracherkennung: Hilfsmittel für den Alltag
- Ausbildung und Arbeit: Technische Möglichkeiten und Assistenzleistungen, Arbeitnehmerrechte
- Stationäre Therapien für Hörgeschädigte: Eine Chance auch für mich?
Unsere Beratung ist persönlich, individuell und kostenfrei. Unsere Beraterinnen und Berater sind speziell ausgebildet und alle selbst von einer Hörschädigung betroffen.
EUTB® Kreis Düren
Weierstr. 8, 52349 Düren
Telefon: 02421 – 694 26 26
Telefax: 02421 – 694 27 92
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sprechzeiten:
Dienstags und Donnerstags 10 bis 13 Uhr, 14 bis 18 Uhr
Um Terminvereinbarung wird gebeten!
Ratsuchende außerhalb des Kreises Düren können sich auch an uns wenden. Jedoch wird hier dann die Beratung telefonisch, per Video-Chat oder schriftlich durchgeführt.
Träger der Beratungsstelle:

Gefördert durch:

aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages
Pressemitteilung: Neue Möglichkeiten für Eltern mit Hör- oder Sprachbehinderungen in der Schule und in Kindertageseinrichtungen
Mit dem Inklusionsstärkungsgesetz wurden die Rechte für Eltern mit kommunikativen Einschränkungen grundlegend erweitert, in allen Fragen ihrer elterlichen Sorge in Schule und Kindertageseinrichtungen Kommunikationsunterstützung zu erhalten.
Zu den neuen Möglichkeiten hat das Schulministerium ein Merkblatt unter dem Titel „Merkblatt zum Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern für Eltern“ herausgegeben. Dieses Merkblatt ist durch seine Fokussierung auf das Thema Gebärdensprache unvollständig, inhaltlich irreführend und in Teilen sogar falsch. Weitere Einzelheiten unserer inhaltlichen Kritik können unserer Stellungnahme entnommen werden, die der Landesverband NRW des Deutschen Schwerhörigenbundes (DSB Landesverband NRW) an das Schulministerium geschickt hat.
Um den Eltern eine vollständige Information zu ermöglichen, hat der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB) deshalb ein erweitertes Informationsblatt erstellt. Das Informationsblatt bietet eine vollständige Informationen über den Kreis der Berechtigten, die möglichen Formen der Kommunikationsunterstützung sowie eine erweiterte Darstellung über die neu hinzugekommenen Schulsituationen, in der das Gesetz greift. Zusätzlich gibt es ein Formular, welches zur Unterstützung des Antragsverfahrens verwendet werden kann.
DSB Informationsblatt Anspruch Kommunikationsunterstützung für Eltern
Merkblatt Schule: DSB Stellungnahme an Schulministerium NRW
DSB Antrag Kommunikationsunterstützung Eltern Schule
Dr. Norbert Böttges
Vorsitzender
Inklusionsstärkungsgesetz NRW
Die Landesregierung hat das „Erste allgemeine Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“ (Inklusionsstärkungsgesetz) als Entwurf vorgelegt. Dieser wird nun im nordrhein-westfälischen Landtag weiter beraten und debattiert. Mit dem Gesetz sollen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nordrhein-Westfalenumgesetzt werden.
Das zur Zeit im Beratungsprozess befindliche "Erste Inklusionsstärkungsgesetz" beinhaltet unter anderem die Überarbeitung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes „BGG“ (Artikel 2) und der Kommunikationshilfeverordnung „KHV“. In der KHV finden sich insbesondere die Regelungen für unsere technischen Hilfen und Dolmetscher, im neuen Wort „Kommunikationsdienste“ zusammengefasst.
Für diese Bereiche haben die drei großen Hörbehindertenverbände NRW’s, DSB, Landeselternverband und Gehörlosenbund eine gemeinsame Stellungnahme verfasst. Die Einigung war wichtig, um einer Benachteiligung einzelner Gruppen entgegenzuwirken. Diese Stellungnahme findet ihr im Anhang in
DSB_LVGL_LEV_Gemeinsame_Stellungnahme_§_8_BGG_u_KHV-2mitunt-5.pdf
Wie funktioniert die eigentlich: die T-Spule?
Eine T-Spule im Hörgerät oder CI ermöglicht den unkomplizierten, drahtlosen Empfang von Sprach- und Tonsignalen. Dadurch kommen Sprache, Musik und Filmkulisse ohne störenden Raumhall in den Hörgeräten an. Weil außerdem die Entfernung zwischen Sprecher und Zuhörer technisch überbrückt wird, ist die Sprache wesentlich artikulierter und deutlicher zu verstehen. (28.09.2015)
Erfahren Sie mehr über die T-Spule in diesem Artikel.
Erleben Sie den Unterschied: Klangbeispiel ohne/mit T-Spule (Link zu www.hoeren-ohne-barriere.de)
Bild: www.hoeren-ohne-barriere.de
Inklusion: Mit dem CI in die Regelschule
Seit über einem Jahr gilt für Eltern von hörgeschädigten Kindern in NRW das Wahlrecht, ihre Kinder auf einer Regelschule einzuschulen. Leider tun sich Eltern und Schulleitungen immer noch sehr schwer, die notwendige technische Unterstützung zu definieren, zu akzeptieren und auch gegen Widerstände bei Lehrern und Mitschülern durchzusetzen. Ohne Hilfsmittel und deren aktivem Gebrauch im Unterricht bleibt der Erfolg der betroffenen Schüler aber auf der Strecke.
In einem gut begründeten Artikel gibt die Aktion beat-the-silence im Gespräch mit Prof. Joachim Müller von der HNO-Klinik München einen Überblick über das, was hörgeschädigte Kinder in der Schule brauchen.
(12.09.2015; Foto: obs/beat-the-silence.org)
Zum Artikel
Empfehlungen des DSB Landesverbands NRW zur Inklusion hörgeschädigter Kinder in Regelschulen
Einen sehr guten "Leitfaden für Lehrpersonen" gibt es auch vom österreichischen CI-Hersteller Med-El: "Schule und CI". Leitfaden anfordern: service(at)medel.de
