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Anfrage an Minister Laumann und Stellungnahme zur Maskenpflicht in der Öffentlichkeit in der Kommunikation mit Menschen mit Hörbeeinträchtigungen

Sehr geehrter Herr Minister Laumann,

die Maskenpflicht stellt Menschen mit Hörbeeinträchtigungen vor enorme Kommunikationsprobleme, weil sie das Mundbild des Gesprächspartners zum besseren Verstehen benötigen und die Stimmen durch den Stoff wesentlich gedämpfter und verzerrter ankommen.

In einigen Bundesländern wird es schwerhörigen und gehörlosen Menschen bereits ermöglicht, dass ihr Gegenüber bei Einhaltung des nötigen Abstandes die Maske kurz zur Kommunikation abnehmen darf, ohne sich der Gefahr eines Bußgeldes auszusetzen. 

Der Deutsche Schwerhörigenbund NRW (DSB NRW) und der Cochlea-Implantat-Verband NRW (CIV NRW) fordert deshalb in einer gemeinsamen Stellungnahme die Landesregierung NRW auf, eine Ausnahmeregelung zu treffen, nach der bei Einhalten des Sicherheitsabstandes die Gesprächspartner von Menschen mit Hörbeeinträchtigung ihre Maske abnehmen dürfen, damit die Kommunikation möglich ist. Von Bußgeldern ist in solchen Fällen abzusehen. Hier ist Rechtssicherheit erforderlich.

Wir bitten Sie, dieses Anliegen zu unterstützen und in der Corona-Verordnung umzusetzen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Böttges

Vorsitzender

 gemeinsame Stellungnahme von DSB LV NRW und CIV NRW