aktuelle Coronaschutzverordnung
Die Coronaschutzverordnung wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Hier können sie die aktuelle Fassung einsehen
In der gültigen Fassung ab 21.05.2020.
Gültig bis 05.06.2020
Diese Verordnung enthält auch die Ausnahmeregelung für Schwerhörige/Gehörlose :
„Die Mund-Nase-Bedeckung kann vorübergehend abgelegt werden, wenn das zur Ermöglichung einer
Dienstleistung oder ärztlichen Behandlung oder aus anderen Gründen
(z.B. Kommunikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen) zwingend erforderlich ist.“