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Aufgaben

  • Vertretung der Interessen aller schwerhörigen und ertaubten Bürgern des Landes Nordrhein-Westfalen.
  • Anregung/Durchführung von Rehabilitations- und Integrationsmaßnahmen (z. B. Absehkurse, Kuren, etc.)
  • Durchführung von Arbeitstagungen, Seminaren und Schulungen
  • Unterstützung örtlicher und regionaler Aktivitäten
  • Förderung kultureller, politischer, kirchlicher und sonstiger Veranstaltungen für Betroffene
  • Einflußnahme auf technische Entwicklungen zugunsten Betroffener
  • Beratung/Information beim Einbau von Kommunikationshilfen in öffentlichen Gebäuden
  • Beratung im Bereich Berufsförderung und Umschulung
  • Unterstützung von Maßnahmen zur Betreuung schwerhöriger Kinder und Jugendlicher.
  • Aufklärung der Öffentlichkeit über Ursachen, Vermeidung und Auswirkung von Schwerhörigkeit und Ertaubung