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Empfehlungen für Regelschulen zur Inklusion hörgeschädigter Schüler

Seit Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes haben Eltern hörgeschädigter Kinder das Recht, ihre Kinder anstelle auf eine Förderschule auch auf eine Regelschule zu schicken.

Erste Anfragen hinsichtlich der notwendigen Ausstattung einer Regelschule für schwerhörige und ertaubte Schüler haben den DSB Landesverband NRW veranlasst, seine Empfehlungen in einem Dokument zusammenzufassen.

Empfehlungen für eine barrierefreie, inklusive Schule für Schüler mit Hörschädigung