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Stellungnahme zu Änderungen zum Landesgehörlosengeld

Die Landesregierung NRW plant laut Zukunftsvertrag für NRW (Koalitionsvereinbarung von CDU und DIE GRÜNEN 2022-2027 in der Zeile 5082) „Wir werden den Kreis der Berechtigten für das Gehörlosengeld erweitern“.

In verschiedenen Beiräten u.ä. erfuhren wir, dass das jetzige Kriterium „an Taubheit grenzend schwerhörig vor Vollendung des 18. Lebensjahres“ abgelöst werden soll durch das Kriterium „Merkmal Gl“ im Schwerbehindertenausweis.

 Lesen sie  HIER den gesamten Text unserer Stellungnahme

Hörmobil-Tour

Liebe Mitglieder des DSB,

da ich Euch erst zu unseren Aktionstagen einladen kann, wenn ich alle Standortgenehmigungen habe, kann ich dies erst heute tun.

Am 08. Mai 2023 stehen wir in der Zeit von 10:00 16:00 Uhr mit dem DSB-HÖRMobil  am Langwahncenter (vor dem REWE-Markt) in Eschweiler,

am 09. Mai 2023 stehen wir in der Zeit von 10:00 16:00 Uhr mit dem DSB-HÖRMobil  in der Fußgängerzone (vor dem ehemaligen Eiscafé, “Eis Campo“) in Bergheim,

am 10. Mai 2023 stehen wir in der Zeit von 10:00 16:00 Uhr mit dem DSB-HÖRMobil  vor dem REWE-Markt (Hauptstraße 331 – 335) in Kerpen,

am 11. Mai 2023 stehen wir in der Zeit von 10:00 16:00 Uhr mit dem DSB-HÖRMobil  auf dem Markplatz “Im Brückerfeld“ in Leichlingen,

am 12. Mai 2023 stehen wir in der Zeit von 10:00 16:00 Uhr mit dem DSB-HÖRMobil  auf dem Adolf-Nassau-Platz (Fußgängerzone) in Hagen.

Wir möchten alle ganz herzlich dazu einladen, das HÖRMobil des DSB zu besuchen.

Sagen Sie all Ihren Freunden und Bekannten Bescheid und bringen Sie viele interessierte Menschen mit.

Gerne können Sie die beiliegenden Pressemitteilungen zu Zwecken der Ankündigung in Ihrer Region vervielfältigen und verteilen.

Aktuelle Termine und Tourdaten finden Sie unter www.schwerhoerigen-netz.de

Gerne können Sie Informationsmaterial über Ihre Basisarbeit Ihres LV/OV zu dieser Aktion mitbringen. 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen bis dahin eine schöne Zeit und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Michaela Härtel

DSB-HÖRMobil-TOUR

Deutscher Schwerhörigenbund e.V.

Bundesgeschäftsstelle

Sophie-Charlotten-Str. 23a

14059 Berlin

Tel.: 030/49988186

Fax: 030/47541116

Jahresgrüße vom DSB LV NRW

DSB LV NRW: Rückblick, Ausblick, Weihnachts- und Neujahrsgrüße

Liebe Mitglieder und Freund*innen des Deutschen Schwerhörigenbunds (DSB) in NRW

Und schwubs, ist das Jahr um. Was hat es alles gegeben!

  • Am 8. April 2022 die gut besuchte Fachtagung in Paderborn zum Thema Pflege
  • Am nächsten Tag die Jahreshauptversammlung mit Wechsel im Vorstand.
  • Selbsthilfeseminar 8.-10. Juli in Königswinter - ein Wochenende in der Gemeinschaft und Bewusstsein, Selbstbewusstsein, Technik und Leben in den Griff kriegen mit Audiotherapeutin® Christina Karger
  • Die DSB Landesverband ist und bleibt Träger einer EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung). Ende 2023 geht die Periode der landesweiten Schwerpunktberatung zu Ende und der Landesverband übernimmt die EUTB im Kreis Düren. Unabhängig vom Wohnort kann jede/r mit unseren Fachleuten Kontakt aufnehmen (anrufen (01 77 - 88 77 275), E-Mail schreiben (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), oder verabreden und hinfahren, auch Video-Gespräche sind möglich). Vielen Dank an die scheidenden Mitarbeiter*innen, die teilweise in anderen EUTB-Stellen unterkommen konnten.
  • Vielen Dank an unsere Leute der EUTB, die monatlich das "Digitale Beratungstreffen" durchführen, moderierte Selbsthilfegruppe per Videokonferenz
  • Neue Amtsperiode in der politischen Interessenvertretung der Landesregierung: der DSB NRW ist im Inklusionsbeirat sowie in den Fachbeiräten Arbeit & Qualifizierung, Partizipation und Barrierefreiheit vertreten. Im Fachbeirat Schulische Bildung vertritt der CIV NRW die lautsprachlich orientieren Hörgeschädigten

Nun steht das nächste Jahr an

  • Jahresversammlung am Wochenende nach Ostern in der Katholischen Akademie Schwerte
    • Fachtagung am 14.4.2022 "Inklusion in Glaubensgemeinschaften für Menschen mit Hörbeeinträchtigung" - wir wissen, wie wichtig Seelsorge ist, aber kann man die kommunikativen Hürden verringern?
    • Jahreshauptversammlung am 15.4. - kleine Satzungsänderungen, hoffentlich Besetzung des Amts stellv. Schriftführer/in, und wir wollen uns mit der Frage beschäftigen, wie wir neue Mitglieder oder Interessenten willkommen heißen und motivieren können
  • Selbsthilfeseminar am 9.-11. Juni 2023 in Königswinter - leider parallel mit der DCIG-Tagung in Gelsenkirchen, aber es gibt sicher noch genug Hörbeeinträchtigte, die nach Königswinter fahren. Das Brückenwochenende mit Fonleichnam ermöglicht eine entspannte Teilnahme. Das Thema ist noch nicht abschließend geklärt, wir suchen Referenten/in zu Empowerment für Berufstätige mit Hörbeeinträchtigung.
  • Technikseminar am 16.-18. Juni 2023 in Düsseldorf - das Referat Technik hat Referenten für die wichtigen Punkte gefunden, die uns rund um Veranstaltungsplanung und Konferenztechnik für Hörbeeinträchtigte bewegen. Aber auch neue Hörgerätetechnik und -zubehör sollen nicht zu kurz kommen.

Und nun ist schon ganz viel Text geschrieben, so dass die wahren Weihnachts- und Neujahrsgrüße unterzugehen drohen.

Bitte setzt Eure Selbsthilfearbeit und Interessenvertretung auf der lokalen Ebene fort. Was einem Angst macht, einen belastet - aktiv werden ist der eine der besten Strategien zur Bewältigung! Die Bäume wachsen nicht in den Himmel sondern fangen als kleine Setzlinge an - und so ein paar Pflänzchen kann man sich immer zutrauen.

Der Vorstand des Deutschen Schwerhörigenbundes (DSB) Landesverband NRW bedankt sich bei Euch für die gute Zusammenarbeit und die Unterstützung, wünscht Euch ein Frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches Neues Jahr!

Für den Vorstand: Susanne Schmidt

Gründung des neuen Deutschen Hörverbands ( Dachverband ) am 10.12.2022 in Frankfurt/Main

Der Deutsche Schwerhörigenbund e. V. (DSB) und die Deutsche Cochlea Implantat Gesellschaft e. V. (DCIG) bündeln ihre Kräfte im Deutschen Hörverband (DHV). Am 10. Dezember 2022 trafen sich die beiden Selbsthilfeverbände gemeinsam mit Landes- und Regionalverbänden sowie weiteren Gästen zur erfolgreichen Gründungsversammlung in Frankfurt am Main.

Auf der Gründungsveranstaltung wurde zugleich auch der Vorstand des neuen Verbandes gewählt. Dieser setzt sich zusammen aus Dr. Roland Zeh für die DCIG, Dr. Matthias Müller für den DSB, Susanne Schmidt und Pascal Thomann. Zum Vorstandsvorsitzenden wurde Dr. Harald Seidler gewählt. Seinen Sitz wird der Deutsche Hörverband in Berlin haben, zunächst unter der Adresse des Deutschen Schwerhörigenbundes. Der Verband beantragt noch in diesem Jahr die Aufnahme ins Vereinsregister.

Weitere Informationen, sowie Kontaktadressen entnehmen sie bitte der

Pressemitteilung.

 

7. Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegen Covid-19 - Hier Kostenübernahme Schriftdolmetscher

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
auf unsere Nachfrage an Frau Claudia Middendorf, der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderungen in NRW, bezüglich der Regelung zur Kostenübernahme für Schriftdolmetscher*innen bei Einsätzen im Zusammenhang mit den Schutzimpfungen gegen Covid-19 erhielten wir nachstehende Klarstellung.
Im 7. Erlass der zur Impfung der Landesregierung NRW war nur von der Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetscher*innen niedergeschrieben. Jetzt ist klargestellt, dass dies auch für Schriftdolmetscher*innen und Taubblindenassistenz gilt. Eine gute Nachricht.
 
 
 

Verluste von Hörgeräten durch Maskentragen

Seit Monaten ist eine erhebliche Zunahme verlorener Hörgeräte durch das Auf-und Absetzen der Gesichtsmasken zu verzeichnen.

Die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) gibt in einer Pressemitteilung Tipps, wie man am besten die MNS-Masken abnimmt.

Auf der Seite der Bundesinnung der Hörakustiker finden sie hier die Pressemitteilung

 

Auch ein Plakat wurde entworfen: Sie können sich das Plakat hier ansehen und herunterladen

Wir bitten um Verteilung bei Vereinen, Selbsthilfegruppen, HNO-Ärzten und Akustiker.

 

 

gemeinsame Stellungnahme DSB LV NRW und CIV NRW zum Inklusionsgrundsätzegesetz

Mit dem Inklusionsgrundsätzegesetz (kurz: IGG) hat das Land NRW im Jahre 2016 alle "Träger öffentlicher Belange", also Behörden, Träger und Einrichtungen, die Leistungen für Menschen mit Behinderung erbringen auf das Ziel verpflichtet ihr Handeln auf die Herstellung inklusiver Lebensverhältnisse auszurichten. Außerdem sind im IGG neue gesellschaftliche Institutionen, wie z.B. der Inklusionsbeirat und die Kompetenz- und Koodinierungsstelle im MAGS, verankert worden, die die Beteiligung von Menschen mit Behinderung und ihrer Organisationen an sie betreffenden politischen Entscheidungen sicherstellen sollen. 

Vor diesem Hintergrund bitten wir (LAG Selbsthilfe NRW) Sie uns ihre Erfahrungen zu den nachstehenden Fragen mitzuteilen: 

1. Wird das Inklusionsgrundsätzegesetz NRW (IGG NRW) Ihrer Ansicht nach seiner Aufgabe insgesamt gerecht, die Grundsätze der UN-BRK in Nordrhein-Westfalen im Bewusstsein der Träger öffentlicher Belange zu verankern?

2. Inwiefern trägt das IGG NRW Ihrer Ansicht nach konkret zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen bei?

3. Wie bewerten Sie die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an den für sie relevanten Prozessen?

Hier können sie die Stellungnahme des DSB LV NRW und CIV NRW lesen

Ausnahmeregelung zur Maskenpflicht für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen

Keine Maskenpflicht im Gespräch mit Schwerhörigen

Die Mundschutzpflicht hat sich für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen als eine starke Belastung erwiesen. Durch den Mundschutz leidet die Sprachverständlichkeit und das Mundbild des oder der Gesprächpartner*in ist nicht mehr sichtbar.

Der DSB Landesverband NRW hat sich deshalb zusammen mit dem CI-Verband NRW an die Landesregierung gewandt, um eine Ausnahmeregelung zu erwirken. Diese wird mit der aktuellen Corona-Verordnung ab dem 07.05.2020 wirksam.

Es gilt nun (§ 2 Corona-Schutzverordnung NRW ab 11.05.2020):

„Die Mund-Nase-Bedeckung kann vorübergehend abgelegt werden, wenn das zur Ermöglichung einer Dienstleistung oder ärztlichen Behandlung oder aus anderen Gründen (z.B. Kommunikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen Menschen) zwingend erforderlich ist.“

Wie kann man nachweisen, dass man schwerhörig und deshalb berechtigt ist, einen Gesprächspartner um das Abnehmen der Maske zu bitten? Hierzu heißt es ergänzend in den „Fragen und Antworten“ des Ministeriums im Internet:

„Diese medizinischen Gründe müssen gegenüber den Mitarbeitern von Geschäften, des Personenverkehrs, der Ordnungsämter oder gegenüber Polizeibeamten plausibel dargelegt werden können. Ein Nachweis ist zunächst nicht erforderlich. Nur wenn diese Kontrollpersonen den Eindruck gewinnen, dass die medizinische Begründung eine reine Schutzbehauptung ist, können sie im Einzelfall einen Nachweis verlangen.“

Wenn jemand ein Hörgerät oder CI trägt, sollte die Hörbeeinträchtigung plausibel dargelegt sein. Das Vorzeigen des Behindertenausweises - der ja auch nicht zwingend mit einer Hörbeeinträchtigung verbunden ist - dürfte nicht nötig sein.

Bis sich diese Ausnahmeregelung herumgesprochen hat, sollte man sich diesen Text ausdrucken und mitnehmen.

DSB Landesverband NRW

Der Vorstand

Corona-Schutzverordnung ab 11.05.2020 ( gültig bis 25.05.2020)

Anfrage an Minister Laumann und Stellungnahme zur Maskenpflicht in der Öffentlichkeit in der Kommunikation mit Menschen mit Hörbeeinträchtigungen

Sehr geehrter Herr Minister Laumann,

die Maskenpflicht stellt Menschen mit Hörbeeinträchtigungen vor enorme Kommunikationsprobleme, weil sie das Mundbild des Gesprächspartners zum besseren Verstehen benötigen und die Stimmen durch den Stoff wesentlich gedämpfter und verzerrter ankommen.

In einigen Bundesländern wird es schwerhörigen und gehörlosen Menschen bereits ermöglicht, dass ihr Gegenüber bei Einhaltung des nötigen Abstandes die Maske kurz zur Kommunikation abnehmen darf, ohne sich der Gefahr eines Bußgeldes auszusetzen. 

Der Deutsche Schwerhörigenbund NRW (DSB NRW) und der Cochlea-Implantat-Verband NRW (CIV NRW) fordert deshalb in einer gemeinsamen Stellungnahme die Landesregierung NRW auf, eine Ausnahmeregelung zu treffen, nach der bei Einhalten des Sicherheitsabstandes die Gesprächspartner von Menschen mit Hörbeeinträchtigung ihre Maske abnehmen dürfen, damit die Kommunikation möglich ist. Von Bußgeldern ist in solchen Fällen abzusehen. Hier ist Rechtssicherheit erforderlich.

Wir bitten Sie, dieses Anliegen zu unterstützen und in der Corona-Verordnung umzusetzen.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Böttges

Vorsitzender

 gemeinsame Stellungnahme von DSB LV NRW und CIV NRW

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ab 01.01.23 in Düren

 

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Der Deutsche Schwerhörigenbund Landesverband NRW e.V. ist Träger der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung EUTB® Kreis Düren.

Wie berät die EUTB®?

  • Auf „Augenhöhe“: Sie bestimmen die Themen
    und treffen Ihre Entscheidungen
  • Unabhängig von Trägern, die Leistungen
    bezahlen oder erbringen
  • Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen
  • Ergänzend zur Beratung anderer Stellen
  • Vertraulich und kostenlos

Beratungsschwerpunkte

  • Peer Beratung
  • Schwerbehinderung / Schwerbehindertenausweis
  • Beantragung von Teilhabe-Leistungen
  • Beantragung Hilfsmittel
  • Nachteilsausgleich
  • ambulante / stationäre Rehabilitation

Besondere fachliche Schwerpunktberatung:

  • Leben mit einer Hörbeeinträchtigung
  • Hörsystem oder Cochlea Implantat?
  • Kommunikations- und Bewältigungsstrategien
  • Von der Lichtsignalanlage bis zur Spracherkennung: Hilfsmittel für den Alltag
  • Ausbildung und Arbeit: Technische Möglichkeiten und Assistenzleistungen, Arbeitnehmerrechte
  • Stationäre Therapien für Hörgeschädigte: Eine Chance auch für mich?

Unsere Beratung ist persönlich, individuell und kostenfrei. Unsere Beraterinnen und Berater sind speziell ausgebildet und alle selbst von einer Hörschädigung betroffen.

EUTB® Kreis Düren

Weierstr. 8, 52349 Düren
Telefon: 02421 – 694 26 26
Telefax: 02421 – 694 27 92
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sprechzeiten:

Dienstags und Donnerstags 10 bis 13 Uhr, 14 bis 18 Uhr
Um Terminvereinbarung wird gebeten!

Ratsuchende außerhalb des Kreises Düren können sich auch an uns wenden. Jedoch wird hier dann die Beratung telefonisch, per Video-Chat oder schriftlich durchgeführt.

 

Träger der Beratungsstelle:

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Gefördert durch:

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aufgrund eines Beschlusses
des Deutschen Bundestages

 

Bundesverband : Begrüßungsschreiben an den neuen Gesundheitsminister

Liebe Landesverbände und Ortsvereine,

anbei unser Begrüßungsschreiben an den neuen Gesundheitsminister, in dem wir aktuelle Schwachstellen bei der Hörgeräteversorgung aufzeigen (incl. zwei Anlagen).

Zur Information anbei auch die Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses (PG 13 Hörhilfen) vom 28.02.2018, in die unsere Forderungen vom 20.09.2017 nicht eingeflossen sind.

Herzliche Grüße

Renate Welter

Vizepräsidentin

Anlagen:

WHO-Klassifikation der Schwerhoerigkeit

Der DSB NRW hat einen Sitz im Landesbehindertenbeirat!

Helmut Wiesner (und als seine Vertretung Susanne Schmidt) wurden zum Mitglied ernannt. 

Der Landesbehindertenbeirat „LBBR“ berät die Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen. Damit ergänzt er Inklusionsbeirat und die Fachbeiräte, von denen sich die Landesregierung beraten lässt.

Beauftragte ist jetzt Claudia Middendorf. Sie hatte für den 20.3.2018 zur ersten Sitzung des LBBR eingeladen. Unter anderem begrüßte Sozialminister Karl Laumann die Mitglieder und stand für eine Diskussion zur Verfügung. 

Die Presseinfo steht auf

https://www.mags.nrw/pressemitteilung/claudia-middendorf-beruft-landesbehindertenbeirat-minister-laumann-erster-sitzung oder ist im Anhang zu finden.

Am 4. Juli soll die nächste Sitzung mit dem Hauptthema „Arbeit stattfinden.

Über weitere  Anregungen und Themenvorschläge,  würden wir uns freuen !

Bitte an unsere Mailadresse senden : Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Neues zur App „DB Barrierefrei“

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir mit unserer App „DB Barrierefrei“ 2018 an den Start gehen werden.

In den nächsten Wochen werden wir die erste Entwicklungsphase erfolgreich abschließen und „DB Barrierefrei“ für iOS und Android voraussichtlich ab Februar/März 2018 in den App-Stores zum kostenfreien Download anbieten.
 
Welche Endgeräte werden unterstützt?
Die App wird Smartphones und Tablets der meisten Hersteller ab iOS10 und Android ab 5.x unterstützen.

Bitte beachten Sie, dass die App „DB Barrierefrei“ in erster Linie für die Verwendung auf Smartphones optimiert wurde.

Welche Funktionen werden zum Release voraussichtlich enthalten sein?

Anzeigen und Durchsagen: Erhalten Sie wichtige Informationen zu ihrer Reise als Text- oder Sprachnachricht direkt auf Ihr Smartphone.

Wählen Sie aus über 5.400 Bahnhöfen deutschlandweit Ihren Wunschbahnhof – manuell oder bequem per GPS-Suche.

-  Werfen Sie einen Blick auf die integrierte Bahnhofstafel und erfahren Sie alles zu Ankunfts- und Abfahrzeiten.

-  Über die Auswahlfelder Bahnhofstafel oder Zugsuche können Sie den Streckenverlauf für ICE/IC/ECs sowie die aktuellen Ankunfts- und Abfahrtszeiten mit einem Klick einsehen.

-  Über die praktische Gleisübersicht finden Sie immer den richtigen Anschluss für Ihre Reise.´

-  In der detaillierten Gleisansicht erhalten Sie wertvolle Informationen zum aktuellen Zug und den Folgezügen.

-  Mit der Beobachten-Funktion erhalten Sie Änderungen zum Gleis bequem per Push-Nachricht auf Ihr Smartphone.

Informationen zur Funktionsfähigkeit von Aufzügen und Rolltreppen: Rufen Sie Informationen über benötigte Anlagen direkt über das Smartphone ab. Bitte beachten Sie, dass wir datentechnisch bedingt aktuell noch keine Informationen zur Laufrichtung der Rolltreppen abbilden können.

Informieren Sie sich rund um die Uhr über die Funktionsfähigkeit von Aufzügen und Rolltreppen auf häufig genutzten Bahnhöfen.

-  Über die praktische Favoritenliste können Sie frühzeitig prüfen, ob von Ihnen häufig genutzte Aufzüge oder Rolltreppen aktuell Störungen aufweisen.

-  Mit der Detailansicht erhalten Sie weitere Statusinformationen und können jederzeit die aktuelle Funktionsfähigkeit einsehen.

Informationen & Services: „DB Barrierefrei“ liefert Ihnen zudem hilfreiche Informationen und barrierefreie Services um Sie bestmöglich auf Ihrer Reise mit der DB zu unterstützen.

-  Unter Service können Sie eine Unterstützung für den Ein-, Um- oder Ausstieg direkt über Ihr Smartphone anmelden. 

-  Verbinden Sie sich direkt mit der Mobilitätsservice-Zentrale oder nutzen Sie das Anmeldeformular in der App für die gewünschte Unterstützung bis zu 24 Stunden vor Reiseantritt.

-  Im Informationsbereich finden Sie Auswahloptionen für Ihre persönliche App-Nutzung und weitere Informationen zum barrierefreien Reisen mit der DB.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der App „DB Barrierefrei“

Abschluss Statement des internationalen Kongresses zu Höranlagen und Barrierefreiheit

Liebe Mitglieder,

initiiert durch den internationalen Schwerhörigenverband IFHOH hat der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. vom 6. bis 7. Oktober 2017 in Berlin den 4. Internationalen Kongress zu Höranlagen und Barrierefreiheit unter dem Motto “Future Loops” veranstaltet. Der Kongress beschäftigte sich mit Hörtechnologien für schwerhörige Menschen fokussiert auf Barrierefreiheit im öffentlichen Raum.

Dabei wurde ein Abschluss Statement verabschiedet, dass ich Ihnen hiermit im englischen Original und in deutscher Übersetzung zur Verfügung stelle. Wir bitten Sie, das Statement möglichst breit zu streuen und es für Ihre Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden. Es wäre schön, wenn ausgehend von diesem Kongress die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden verbessert wird, indem mehr gut funktionierende Höranlagen zur Verfügung gestellt werden.

Sie finden das Dokument sowie weitere Informationen dazu auf unserer Internetseite

https://www.schwerhoerigen-netz.de/veranstaltungen/aktionen/

Mit herzlichen Grüßen

Renate Welter

    Deutscher Schwerhörigenbund e.V.

    Renate Welter – Vizepräsidentin

    Sophie-Charlotten-Straße 23a, 14059 Berlin

    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    www.schwerhoerigen-netz.de

Pressemitteilung: Neue Möglichkeiten für Eltern mit Hör- oder Sprachbehinderungen in der Schule und in Kindertageseinrichtungen

Mit dem Inklusionsstärkungsgesetz wurden die Rechte für Eltern mit kommunikativen Einschränkungen grundlegend erweitert, in allen Fragen ihrer elterlichen Sorge in Schule und Kindertageseinrichtungen Kommunikationsunterstützung zu erhalten.

Zu den neuen Möglichkeiten hat das Schulministerium ein Merkblatt unter dem Titel „Merkblatt zum Einsatz von Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern für Eltern“ herausgegeben. Dieses Merkblatt ist durch seine Fokussierung auf das Thema Gebärdensprache unvollständig, inhaltlich irreführend und in Teilen sogar falsch. Weitere Einzelheiten unserer inhaltlichen Kritik können unserer Stellungnahme entnommen werden, die der Landesverband NRW des Deutschen Schwerhörigenbundes (DSB Landesverband NRW) an das Schulministerium geschickt hat.  

Um den Eltern eine vollständige Information zu ermöglichen, hat der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB) deshalb ein erweitertes Informationsblatt erstellt. Das Informationsblatt bietet eine vollständige Informationen über den Kreis der Berechtigten, die möglichen Formen der Kommunikationsunterstützung sowie eine erweiterte Darstellung über die neu hinzugekommenen Schulsituationen, in der das Gesetz greift. Zusätzlich gibt es ein Formular, welches zur Unterstützung des Antragsverfahrens verwendet werden kann.

DSB Informationsblatt Anspruch Kommunikationsunterstützung für Eltern

Merkblatt Schule: DSB Stellungnahme an Schulministerium NRW

DSB Antrag Kommunikationsunterstützung Eltern Schule

Dr. Norbert Böttges

Vorsitzender

Hören ohne Barrieren : Vorstellung unserer neuen Aufklärungsbroschüre am Welttag des Hörens am 3. März 2017

Vorstellung unserer neuen Aufklärungsbroschüre

und das „Stader Hörfenster“

Der Welttag des Hörens ist ein weltweiter Aktionstag, mit dem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) globale Aufmerksamkeit auf die Bedeutung des Gehörs lenken möchte.

Der passende Tag, um unsere neue Aufklärungsbroschüre „BESSER HÖREN FÜR ALLE  im Museum Schwedenspeicher in Stade vorzustellen.

Ab 17. Februar bietet das „Stader Hörfenster“ ein musikalisches Hörstück über Beethovens Ertaubung. 

Ein Schaufenster der Contor-Buchhandlung in Stade - bestückt mit Büchern rund um das Thema Hören  - ist mit einer induktiven Höranlage ausgerüstet.

In dem Schaufenster steht ein Fernseher auf dem ein Video läuft. Träger von Hörgeräten oder CI können draußen vor dem Schaufenster den Ton über die T-Spule empfangen.

Für Normalhörende bieten wir Untertitel auf dem  Bildschirm an. Also Inklusion mal anders rum! J

Was passiert am 3. März?

Freier Eintritt in das Museum Schwedenspeicher - Büchertisch rund um das Thema Hören –

Informationen zum barrierefreien Hören – Vorstellung unserer neuen Aufklärungsbroschüre 

13:00 Uhr

Einlass in die Ausstellung zur Geschichte der Hörhilfen (vom Hörrohr

bis zum Hirnstammimplantat) und Ludwig van Beethovens Ertaubung

Technische Informationen für Hörgeräteträger

(Aktivierung/Einstellung von T-Spulen etc.)

14:00 Uhr

Programmstart mit Grußworten des Museums und Landrat Michael Roesberg

Vorstellung der neuen Aufklärungsbroschüre „Besser hören für Alle“

Tristan Jorde  rezitiert eindrucksvoll Beethovens "Heiligenstädter Testament"

Zeitgleich zur Auswahl ab 16:00 Uhr:

drei verschiedene Führungen mit Höranlage (*)

Stadtführung:  Mit Luise Meyer einmal „blau machen“

Führung durch das Museum Schwedenspeicher oder durch die neue Ausstellung im  Kunsthaus

18:00 Uhr

Alexander Görsdorf liest aus seinem Buch „Taube Nuss“ (*)

Im Anschluss Austausch und Diskussion

(*) bei diesen Veranstaltungen bitten wir um Anmeldung über unsere Internetseite, da die mögliche Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Die kostenlosen Karten sind auch in Contor-Buchhandlung in Stade erhältlich  

Wir freuen uns, wenn Sie unser Gast sind!

 Viele Grüße aus der schönen Hansestadt Stade

Katharina Boehnke Nill

Vorsitzende Hören ohne Barriere – HoB e.V.

NRW wird Vorreiter für Notrufsysteme für Hörgeschädigte

Zu den Ausbauplänen der Notrufmöglichkeiten für Menschen mit Hörschädigung erklärt Josef Neumann, Inklusionsbeauftragter der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

"Maßstab einer erfolgreichen Inklusion ist die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse für alle Menschen. Bundesweit haben Menschen mit Hörschädigung jedoch nur eine eingeschränkte Möglichkeit beim Absetzens eines Notrufs, dazu sind sie auf den Gebrauch eines Notruf-Faxes angewiesen. In Nordrhein-Westfalen sind über drei Millionen Menschen von Schwerhörigkeit, über 220.000 von hochgradiger Schwerhörigkeit, über 50.000 von an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit und über 17.000 von Gehörlosigkeit betroffen.

Die SPD-Landtagsfraktion bringt nun mit den GRÜNEN einen Antrag ein, der vorsieht, Nordrhein-Westfalen zur Modellregion für eine Notruf-App für Menschen mit Hörschädigung zu machen. Sie soll in Kooperation mit der Expertengruppe 'Notruf' und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie landesweit noch in diesem Jahr eingeführt werden. Dazu sollen ausgewählte kommunale Rettungsdienstleitstellen zunächst die später landesweit einzuführende Notruf-App testen. Damit nimmt NRW eine bundesweite Vorreiterrolle ein und gibt wichtige Impulse für die bundesweite Bereitstellung einer App.

Wir wollen gewährleisten, dass Menschen mit Hörschädigung durch eine mobile Notruf-App selbstbestimmt sicherer leben. Zudem prüfen wir die Einrichtung eines auf Video-Telefonie und Dolmetscher/innen basierenden Notrufsystems."

Link zur Pressemitteilung

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Resolution zum Barrierefreien Notruf

Liebe Landesverbände,

liebe Ortsvereine,

die auf unserer Bundesversammlung in Münster beschlossene Resolution zum Barrierefreien Notruf
wurde nun auch vom Deutschen Gehörlosenbund auf seiner Bundesversammlung beschlossen
und ist hiermit für die Veröffentlichung freigegeben.

Wir bitten Sie, sich dafür in Ihrem Wirkungsbereich stark zu machen.

Ein wichtiges Argument ist, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt hat, in dieser Legislaturperiode den Barrierefreien Notruf einzuführen.

Die Frist läuft nächstes Jahr mit der Bundestagswahl ab und das müssen wir nun anmahnen.

Auf Bundesebene werden wir die Resolution ins Wirtschaftsministerium einbringen und an diverse andere zuständige Stellen kommunizieren.

Bitte verteilen Sie sie in Ihren Wahlkreisen an die Bundestagsabgeordneten und schicken Sie sie auch an die Landesregierungen.

Mit herzlichen Grüßen

Renate Welter

Resolution herunterladen

rbb Innovationsprojekte

Im Rahmen des europäischen Forschungsprojektes HBB4ALL führt der rbb auch Tests zum Thema „Clean Audio“ durch. Bei „Clean Audio“ geht es darum, die Sprachverständlichkeit im Fernsehen speziell für schwerhörige Zuschauerinnen und Zuschauer zu verbessern. Dazu entwickelt das Institut für Rundfunktechnik ein neuartiges Verfahren. Hier werden Hintergrundgeräusche wie laute Musik oder Straßenlärm aus dem Fernsehton herausgefiltert. Solche Geräusche werden von schwerhörigen Zuschauerinnen und Zuschauern oft als störend empfunden, weil sie die Verständlichkeit von Dialogen erschweren.

Bereits im Jahr 2014 und 2015 haben rbb-Zuschauerinnen und Zuschauer an „Clean Audio“-Nutzertests im rbb teilgenommen. Dabei haben sie in einer Laborsituation kurze Ausschnitte von Sendungen gehört und deren Sprachqualität bewertet. Die Testergebnisse haben gezeigt, dass durch das IRT-Verfahren für einen Teil der Zuschauerinnen und Zuschauer eine verbesserte Verständlichkeit bei problematischen Inhalten erreicht werden konnte. Dies bezog sich aber natürlich nur auf die kontrollierte Testumgebung. Als nächstes möchten wir nun testen, ob das „Clean Audio“-Verfahren zumindest tendenziell auch eine Verbesserung bei der TV-Nutzung unter realen Bedingungen bewirkt. Ab Mitte Juni 2016 führen wir deshalb einen sogenannten „offenen Test“ durch:  Einzelne Sendungen werden über die rbb Mediathek in einer „Clean Audio“-Version zur Verfügung gestellt und die schwerhörigen Testerinnen und Tester bewerten deren Sprachverständlichkeit. Dazu schauen sie einmal pro Woche eine komplette Sendung zuhause an ihrem Fernsehgerät oder Computer an und füllen anschließend einen Online-Fragebogen aus. Hier halten sie fest, an welchen Stellen der Sendung sie eventuell Verständnisschwierigkeiten hatten.

Sie sind hörgeschädigt und haben Interesse an einer Teilnahme? Dann schauen Sie eine als Clean Audio gekennzeichnete Sendung in der rbb Mediathek an und füllen Sie unseren Clean Audio Fragebogen aus. Link zur Umfrage

Ihre Teilnahme ist freiwillig. Sie können jederzeit und ohne Angabe von Gründen den Test abbrechen. Ihre Privatsphäre ist uns wichtig. Im Falle einer Teilnahme werden die Vorschriften über die Schweigepflicht und den Datenschutz eingehalten. Es werden keine persönlichen Daten wie Ihr Name oder Ihre Anschrift erhoben. Lediglich für die Zielsetzung des Tests erforderliche personenbezogene Daten wie Alter oder Geschlecht werden anonymisiert. Für den gesamten Vorgang der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sichern wir Ihnen zu, dass kein unberechtigter Dritter Zugang zu Ihren Antworten hat. Mit Ihrer Teilnahme geben Sie Ihr Einverständnis bezüglich der erhobenen Daten. Ansonsten verweisen wir auf die Datenschutzrichtlinien des rbb.
http://www.rbb-online.de/hilfe/copyright_und_datenschutz/datenschutzerklaerung.html

 

Referentenentwurf für Bundesteilhabegesetz erschienen

Heute Nachmittag wurde der lange erwartete Referentenentwurf für das Bundesteilhabegesetz vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales an die Verbände zur Anhörung versandt.
Das 369 Seiten starke Dokument ( inklusive Begründungen) ist damit der offizielle Vorschlag des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für das Bundesteilhabegesetz, der am 24. Mai zur ersten Anhörung kommt,
bevor der Entwurf dann vom Bundeskabinett im Juni oder Juli beschlossen werden kann.

"Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG)"
lautet der offizielle Titel des Gesetzes  ( Download als PDF )

weitere Informationen können von http://www.teilhabegesetz.org/ bezogen werden

Unser DSB-Shop

Unser "Shop" ist kein kommerzieller Internet-Laden. In unserem Shop wollen wir auf Artikel aufmerksam machen, die für Hörgeschädigte nützlich sind, sich im Allgemeinen aber nur schwer finden lassen. Wir vertreiben diese Artikel auch nicht selbst, sondern weisen auf die entsprechenden Bezugsquellen hin.

Wissen Sie von Artikeln, die in dieses Sortiment passen? Dann lassen Sie es uns wissen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Yes Were Open

  Anstecker mit Ohrsymbol

Dieser elegante Anstecker verrät etwas über Sie: Ich höre schwer - und ich stehe dazu!

Befestigt werden die Stecker mit einem Pin, der durch den Stoff oder ein Knopfloch geführt und mit einer Gegenfeder gesichert wird.

Preis: 5 Euro pro Stück, plus 2,70 Euro Porto. Ab 15 Stück gibt es einen Anstecker gratis dazu.

Zu beziehen über: DSB Köln, Lupusstr. 22, 50670 Köln, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bestellung formlos; der Versand erfolgt nach Zahlungseingang auf das Konto DE80 3702 0500 0007 0859 00 bei der Bank für Sozialwirtschaft.

 
 Ich bin hoergeschaedigt allg neu Kommunikationskärtchen

Nicht jedem fällt es leicht, sein Handicap zu bekennen und dabei noch kurz zu signalisieren, wie geholfen werden kann.

Diese Kärtchen machen es leichter. Sie haben Visitenkarten-Format. Verkaufspersonen stecken sie sich sogar wie ein Namensschild an.

Preis: 20 Stück kosten 2 Euro, plus 1,55 Euro Porto.

Zu beziehen über: DSB Köln, Lupusstr. 22, 50670 Köln, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bestellung formlos; der Versand erfolgt nach Zahlungseingang auf das Konto DE80 3702 0500 0007 0859 00 bei der Bank für Sozialwirtschaft.

 ich bin hörgeschädigt Arzt Sprechstundenkärtchen

Damit bleiben Sie beim Arzt nie wieder sitzen! Lassen Sie dieses Kärtchen an die Krankenmappe heften, und Ärzte und Pflegepersonal wissen Bescheid.

Preis: 20 Stück kosten 2 Euro, plus 1,55 Euro Porto.

Zu beziehen über: DSB Köln, Lupusstr. 22, 50670 Köln, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bestellung formlos; der Versand erfolgt nach Zahlungseingang auf das Konto DE80 3702 0500 0007 0859 00 bei der Bank für Sozialwirtschaft.

 Induktive Ohrhaken Induktive Ohrhaken

Die Alternative zur Halsringschleife. Diese Ohrhaken sind optimal an jeden normalen Kopfhörer-Ausgang (3,5-mm Klinkenstecker) angepasst. Sie benötigen keine besonders hohe Ausgangsleitung.

Natürlich auch bestens geeignet für unterwegs, um sich an Funkempfänger von Touristenführungen oder Audioguides anzuschließen.

Das Besondere: Damit hören Sie Musik und Sprache über die T-Spulen Ihres Hörgerätes sogar stereofon!

Hersteller: Geemarc

Typbezeichnung: CL Hook 3

Bezug über Internet.

Schild Raum

Schild Bank

Hinweisschild IndukTive Hörschleife

Das fehlt dann am Ende meistens: Der Raum ist mit einer induktiven Ringschleife ausgestattet, aber niemand weiß davon. Weil kein Schild aufgehängt ist.

Damit kann jetzt Schluss sein. Hinweisschild für den Raum sowie Hinweisstreifen zum Anbringen an Bänken etc. gibt es preiswert und fertig im Set.

Material: Postkarten-Karton 280 g/qm

Satz, bestehend aus 2 Hinweisschildern im Format A4 sowie 2 Bögen mit je 7 Hinweisstreifen für die Sitze oder Bänke.

Preis: 5 Euro plus 3 Euro Porto und Verpackung.

Zu beziehen über: DSB Köln, Lupusstr. 22, 50670 Köln, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Bestellung formlos; der Versand erfolgt nach Zahlungseingang auf das Konto DE80 3702 0500 0007 0859 00 bei der Bank für Sozialwirtschaft.

Inklusionsstärkungsgesetz NRW

Die Landesregierung hat das „Erste allgemeine Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“ (Inklusionsstärkungsgesetz) als Entwurf vorgelegt. Dieser wird nun im nordrhein-westfälischen Landtag weiter beraten und debattiert. Mit dem Gesetz sollen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Nordrhein-Westfalenumgesetzt werden.

Das zur Zeit im Beratungsprozess befindliche "Erste Inklusionsstärkungsgesetz" beinhaltet unter anderem die Überarbeitung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes „BGG“ (Artikel 2) und der Kommunikationshilfeverordnung „KHV“. In der KHV finden sich insbesondere die Regelungen für unsere technischen Hilfen und Dolmetscher, im neuen Wort „Kommunikationsdienste“ zusammengefasst.

Für diese Bereiche haben die drei großen Hörbehindertenverbände NRW’s, DSB, Landeselternverband und Gehörlosenbund eine gemeinsame Stellungnahme verfasst. Die Einigung war wichtig, um einer Benachteiligung einzelner Gruppen entgegenzuwirken. Diese Stellungnahme findet ihr im Anhang in

DSB_LVGL_LEV_Gemeinsame_Stellungnahme_§_8_BGG_u_KHV-2mitunt-5.pdf

Wie funktioniert die eigentlich: die T-Spule?

Eine T-Spule im Hörgerät oder CI ermöglicht den unkomplizierten, drahtlosen Empfang von Sprach- und Tonsignalen. Dadurch kommen Sprache, Musik und Filmkulisse ohne störenden Raumhall in den Hörgeräten an. Weil außerdem die Entfernung zwischen Sprecher und Zuhörer technisch überbrückt wird, ist die Sprache wesentlich artikulierter und deutlicher zu verstehen. (28.09.2015)

Erfahren Sie mehr über die T-Spule in diesem Artikel.

Erleben Sie den Unterschied: Klangbeispiel ohne/mit T-Spule (Link zu www.hoeren-ohne-barriere.de)

Bild: www.hoeren-ohne-barriere.de

Inklusion: Mit dem CI in die Regelschule

Seit über einem Jahr gilt für Eltern von hörgeschädigten Kindern in NRW das Wahlrecht, ihre Kinder auf einer Regelschule einzuschulen. Leider tun sich Eltern und Schulleitungen immer noch sehr schwer, die notwendige technische Unterstützung zu definieren, zu akzeptieren und auch gegen Widerstände bei Lehrern und Mitschülern durchzusetzen. Ohne Hilfsmittel und deren aktivem Gebrauch im Unterricht bleibt der Erfolg der betroffenen Schüler aber auf der Strecke.

In einem gut begründeten Artikel gibt die Aktion beat-the-silence im Gespräch mit Prof. Joachim Müller von der HNO-Klinik München einen Überblick über das, was hörgeschädigte Kinder in der Schule brauchen.

(12.09.2015; Foto: obs/beat-the-silence.org)

Zum Artikel

Empfehlungen des DSB Landesverbands NRW zur Inklusion hörgeschädigter Kinder in Regelschulen

Einen sehr guten "Leitfaden für Lehrpersonen" gibt es auch vom österreichischen CI-Hersteller Med-El: "Schule und CI". Leitfaden anfordern: service(at)medel.de

Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Landesbauordnung NRW

Ende Juni hat das Bauministerium des Landes NRW seinen Referentenentwurf zur Novellierung des Landesbauordnung vorgelegt und die Verbände um Stellungnahme gebeten. Damit schließt sich der Kreis der ersten Gesetzesnovellierungen im Zuge der UN-Behindertenrechtkonvention und des Prozesses "NRW inklusiv".

Der Entwurf selbst liefert eine vernichtende Kritik zum Status quo der Barrierefreiheit im Baubereich: "Die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit sind bis heute bei vielen Bauvorhaben nicht oder nur unzureichend beachtet worden. (...) Insgesamt kann festgestellt werden, dass es in Bezug auf die vom Gesetz bereits seit langem geforderte Barrierefreiheit immer noch erhebliche Vollzugsdefizite gibt."

Wesentliches Ziel der Novellierung muss es daher sein, das eklatante Vollzugsdefizit bei der Barrierefreiheit im Baubereich wirksam und unumgehbar zu beseitigen. Hierzu bedarf es klarer Zielvorgaben, einer nachvollziehbaren, verbindlichen Planung zu Baubeginn, einer verbindlichen Ergebnisprüfung bei der Bauabnahme sowie einer definierten Sanktionsmöglichkeit bei Nichterfüllung. Das Baurecht bietet für all das bewährte Möglichkeiten.

Leider ist festzustellen, dass diese Möglichkeiten im Referentenentwurf für die Barrierefreiheit nicht angemessen "aktiviert" werden. In verschiedenen Änderungen müssen wir sogar eindeutige Rückschritte gegenüber der bisherigen Gesetzeslage erkennen: neue Unklarheiten, Interpretationsmöglichkeiten, Relativierungen und Hintertüren.

Der DSB hat dem Ministerium deshalb eine detaillierte Stellungnahme vorgelegt.
Stellungnahme zum Download